Staatsangehörige aus der EU (ohne Osterweiterung)
Sie möchten in der Schweiz arbeiten oder sich in der Schweiz niederlassen? Für Sie gelten die bilateralen Abkommen EU-CH und damit verbunden der Freie Personenverkehr. Im Mai 2004 erweiterte sich die EU mit zehn neuen Ländern aus dem Osten Europas: Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn, Zypern und Malta. Damit besteht die EU heute aus 25 Staaten. Für die zehn neuen Mitgliedstaaten gelten erweiterte flankierende Masssnahmen. Flankierende Massnahmen beinhalten Inländervorrang, vorgängige Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie Kontingente. Ab 1. Januar 2007 gehören die Länder Bulgarien und Rumänien ebenfalls zur EU. Mit separaten Vorschriften.
Wir informieren Sie rechtzeitig bezüglich den neuen Regelungen und erledigen für Sie die gesamten behördlichen Abwicklungen.
Kontaktieren Sie uns.
|