Staatsangehörige aus der EU (Neue EU-Mitglieder - Osterweiterung)
Für Sie gilt der freie Personenverkehr mit vorläufig einer Übergangsregelung durch flankierende Massnahmen. Im Mai 2004 erweiterte sich die EU mit zehn neuen Ländern aus dem Osten Europas: Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn, Zypern und Malta. Damit besteht die EU heute aus 25 Staaten. Ein zusätzliches Reglement gilt für die zehn neuen Mitgliedstaaten und unterscheidet sich durch erweiterte flankierende Masssnahmen. Flankierende Massnahmen beinhalten Inländervorrang, vorgängige Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie Kontingente. Ab 1. Januar 2007 gehören die Länder Bulgarien und Rumänien ebenfalls zur EU. Mit separaten Vorschriften.
Wir informieren Sie rechtzeitig bezüglich den neuen Regelungen und erledigen für Sie die gesamten behördlichen Abwicklungen.
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