Staatsangehörige aus den USA, Australien, Neuseeland, China, Russland oder aus einem anderen Nicht-EU Staat
Ihr Status in der Schweiz entspricht der Drittstaaten-Regelung. Durch den Vorrang für die EU-Staatsangehörigen im Schweizer Arbeitsmarkt erschwert sich insbesondere der Zugang für Staatsbürger aus Drittstaaten (Nicht - EU Staaten, USA, Australien, Neuseeland sowie alle anderen Staaten) zum hiesigen Arbeitsmarkt. Für Staatsangehörige aus den Drittstaaten gelten besondere Drittstaaten-Regelungen bezüglich Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, Anerkennung von Diplomen oder Absolvierung eines Praktikums in einem Schweizer Unternehmen.
Wir erledigen für Sie die gesamten behördlichen Abwicklungen.
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