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Arbeitsbewilligungen für die Schweiz

Alle Personen, welche über 8 Tage in der Schweiz tätig sind, müssen eine Meldung tätigen oder eine Arbeitsbewilligung vorweisen können. Gewisse Branchen wie die Baubranche/Montage müssen ab 1. Tag gemeldet werden.

Wir holen für Sie die geeignete Bewilligung ein.

Diverse Themen werden in diesem Zusammenhang bearbeitet:
Arbeitsbewilligung
EU-Staatsangehörige
Arbeitsbewilligung Drittstaaten Arbeitsbewilligung Consultants Meetings Verlängerungen
Erneuerung nach Ablauf  Familiennachzug Studium/ Schule
Au-Pair
Aufenthaltsbewilligung
Grenzgänger/in Selbständige Unternehmen Niederlassung C Einbürgerung Schweizer Bürgerrecht
Heirat / Scheidung Gesuch um Aufrecht-
erhaltung NL C und Wiedereinreise
Berufliche Mobilität Erwerb Immobilien
Primärunterkunft Relocation Culture Awareness Arrival Meetings Zollformalitäten Netzwerkpflege Coaching GL



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